Sicherheit durch Deckungskonzepte "Werte erhalten ohne Wenn und Aber"
Sicherheit durch Deckungskonzepte"Werte erhalten ohne Wenn und Aber" 

Werteabsicherung durch Vorsorgeverfügungen

Wie wichtig sind Patienten- und Vorsorgeverfügungen?

 

Wenn man im Ernstfall selbst nicht mehr über sein Schicksal bestimmen kann (z.B. nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit) treten Probleme auf, die ins Geld gehen. Damit ist der vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer gemeint, der für seine Tätigkeit bezahlt werden muss. Der Betreuer bestimmt allein, was mit Ihrem Vermögen passiert. Und er legt auch gegenüber Ärzten den weiteren Behandlungsverlauf fest.

 

Die nächsten Angehörigen (z.B. Eltern, Ehepartner/Sebemsgefährte und Kinder) haben dann nichts mehr zu sagen, es sei denn, sie beantragen die amtliche Betreuung. Der Antrag unterliegt der Prüfung durch das Betreuungsgericht. Die Prüfung kann sechs Monate dauern; die Entscheidung darüber bleibt offen.

 

Besser ist, man hat vor dem Schicksalsschlag eine rechtssichere Patienten- und Vorsorgeverfügung vor dem Anwalt getroffen und einen persönlichen Betreuer (z.B. Ehepartner, Sohn, Tochter bis hin zu Enkel) festgelegt. Sollten Sie bereits Verfügungen getroffen haben, so sollten diese einem Check unterworfen werden! Alle Verfügungen vor 2009 sollten wegen einer Gesetzesänderung unbedingt überprüft und erneuert werden.

 

Wie wichtig hier der neue NotHilfePASS der GfVV Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen GmbH ist, erfahren Sie hier:

Übrigens, die von uns vermittelten Rechtsschutzversicherungen tragen die Rechtsanwaltskosten für Patienten- und Vorsorge-verfügungen!

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