Sicherheit durch Deckungskonzepte "Werte erhalten ohne Wenn und Aber"
Sicherheit durch Deckungskonzepte"Werte erhalten ohne Wenn und Aber" 

Die neuzeitliche Unfallversicherung

Versicherungsgesellschaften die sich unserem Beruf  des unabhängigen Versicherungsmaklers geöffnet haben, denken und handeln anders als die anderen Vertriebsstrukturen (siehe Startseite).

 

So ist beispielsweise der Unfallbegriff nach § 178 II S. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ersatzlos gestrichen. Gebrechen und Krankheiten werden durch uns nur bei 100-prozentiger Mitwirkung berücksichtigt. Wir finden jedoch immer noch in bestehenden Verträgen anderer Anbieter die 25- und 50-prozentige Mitwirkungsklausel in den Verträgen vor. Wir sagen Ihnen gern, was das allein im Schadensfall für Ausmaße hat.

 

In unserem nächsten Artikel finden Sie eine kleine Anzahl von Highlights unserer Unfallversicherung mit einem anhängenden Leistungsbeispiel. Im weiteren Verlauf dann die vollständige 'Hakenliste' der InterRisk, unserem Maklerversicherer.

<< Neues Textfeld >>

Druckversion | Sitemap
Deckungskonzepte bieten mehr