Sie denken, dass Sie sich bei Krankheit oder Unfall keine Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen müssen? Stimmt, aber das gilt nur in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit (AU). Bis dahin erhalten Sie weiterhin Ihr volles Gehalt bzw. Lohn durch Ihren Arbeitgerber. Und danach?
Ab Beginn der 7. Woche (43. Tag der AU) erhalten Sie nur noch ein
Krankengeld von Ihrer Krankenkasse
und müssen nun mit finanziellen Einbußen von rd. 20 % rechnen. Bei einem Nettoeinkommen von angenommen 1.600,00 € bleiben nur noch rd. 1.267,00 € übrig.
Im Klartext bedeutet das für Sie jeden Monat 333,00 € weniger Einkommen bei gleich bleibenden Kosten (z.B. Mieten, Kredite, Lebenshaltungskosten). Können Sie sich das leisten?
Schließen Sie die Versorgungslücke durch eine Krankentagegeld-Versicherung bei der
und zwar
zu günstigen Beiträgen und ohne Gesundheitsfragen!
Bei Abschluss akzeptiert der Kunde folgende Ausschlussklausel:
"Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht."
Diese Versicherung kann leider nur bis zu einem Alter von 50 Jahren abgeschlossen werden.
Sind keine risikorelevanten Erkrankungen aufgetreten, kann auch für jüngere Arbeitnehmer ein anderer Tarif beantragt werden. Der Vertragsabschluss einer Einkommensabsicherung ist dann auch für Arbeitnehmer mit einem Alter von über 50 Jahren möglich. Für diesen Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.