Datenschutzerklärung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des DSGVO von 2018 1*) und des BDSG 2*)
Mit Unterzeichnung der Datenschutzerklärung willigt der Kunde und seine mitversicherten volljährigen Personen ein, dass die für die Erfüllung der Maklertätigkeit (z.B. Vertragsvermittlung und/oder Vertragsdurchführung) notwendigen personenbezogenen und technischen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.B. Gesundheitsdaten) erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Der Kunde und seine mitversicherten volljährigen Personen sind damit einverstanden, dass der Makler Daten im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und sonstigen aus einer Maklervollmacht resultierenden vertraglichen Aufgabenabwicklungen an Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstigen Dienstleister übermitteln und empfangen darf. Die Übermittlung und der Empfang der Vertrags- und Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art (siehe oben) können dabei zwischen Makler und Versicherer über Maklerpools oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung.
Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an:
Für den Fall einer Betriebserweiterung mit Umfirmierung willigt der Kunde und seine mitversicherten volljährigen Personen ein, dass die Betreuung der Versicherungsverträge und deren Verwaltung im Rahmen dieser Datenschutzerklärung weitergeführt wird.
Die Zustimmung dieser Datenschutzerklärung kann durch den Kunden und den mitversicherten volljährigen Personen jederzeit widerrufen werden. Als Sachwalter des Kunden (siehe unter "Start") kann ich meinen Kunden hierzu nicht raten.
Durch die EU gewollte und von der Bundesregierung umgesetzte DSGVO läßt noch viele Fragen unbeantwortet. Eine davon ist: Was geschieht mit den minderjährigen Kindern, die "morgen" volljährig werden und somit keine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben?
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 24.05.2018.
1*) Datenschutz-Grundverordnung der EU
2*) Bundesdatenschutzgesetz